Brauche ich einen Blitzableiter für mein Haus?

Ob Smart-TV, intelligente Haustechnik zur Steuerung der Heizung und Rollläden oder vernetzte Einbruchsicherungen: in unser Zuhause finden immer mehr digitale Geräte Einzug. Diese Technik ist clever und smart, aber auch höchst sensibel und anfällig für Störungen. Ein Blitzeinschlag in das eigene Haus oder auch nur in der Nähe kann da schnell zu Überspannungsschäden führen, die teuer werden.

Die Blitz-Bilanz 2017 des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zeigt deutlich: Die Überspannungsschäden kosteten im Jahr 2017 im Schnitt rund 840 Euro – so viel nie zuvor. In den letzten Jahren erhöhte sich die Summe um etwa 45 Prozent. Wenn einmal ein Blitz einschlägt, ist der Schaden also heute durch die moderne Technik viel größer als noch vor ein paar Jahren.

Wer zahlt?

Wenn ein Blitz einschlägt, kann das im schlimmsten Fall zu einem Brand führen. Schäden am Mauerwerk, am Dach oder auch an fest installierten Techniken wie der Heizungssteuerung übernimmt nach einem Blitzeinschlag die Wohngebäudeversicherung. Überspannungsschäden am Inventar wie dem WLAN-Router, PC oder Fernseher bezahlt die Hausratversicherung. Aber Vorsicht: Bei neueren Verträgen sind diese Schäden oftmals mit Sublimiten, also maximalen Erstattungssummen, inbegriffen. Angesichts der vielen teuren Technik im Haus lohnt es sich, das einmal nachzuprüfen.

Auch wenn die Versicherungen im Normalfall die Schadenskosten übernehmen, bedeutet ein Ausfall der Technik doch ein echtes Ärgernis: Man muss alles aufwändig mit der Versicherung regeln, den Zeitraum zu überbrücken, bis die Geräte ausgetauscht sind und hat häufig auch noch gespeicherte Daten, Fotos oder Filme verloren. Digitale Erinnerungsstücke, die einen unwiederbringlichen Verlust darstellen. Und für Menschen, die im Homeoffice arbeiten, stellen eine gekappte Internetverbindung oder verlorene Daten ein handfestes Problem dar.

Wie schützen?

Ein äußerer Blitzschutz, umgangssprachlich auch Blitzableiter genannt, ist gesetzlich im Privatbereich meistens nicht vorgeschrieben. Das kommt daher, dass moderne Häuser nicht mehr so schnell Feuer fangen wie Fachwerkhäuser oder Häuser mit Strohdach. Der Schaden ist also kalkulierbar. Dennoch ist der äußere Blitzschutz eines Haus immer noch die einzige Möglichkeit, sich vor Blitzeinschlägen und einem Brand zu schützen. Und wer eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach installiert hat, sollte diese auf jeden Fall schützen, um mögliche Ausfälle zu vermeiden.

Der Überspannungsschutz, fachlich auch innerer Blitzschutz gemeint, ist ab dem 15. Dezember 2018 auch für Privathäuser Pflicht. Dies gilt für den Neubau, Modernisierungen und Nachrüstungen. Die aktualisierten Normen DIN VDE 0100-443/-534 gelten bereits seit Oktober 2016, aber ihre Übergangsfrist endet zum Ende des Jahres.

Die neuen Vorgaben und Empfehlungen der Normen sind für jedes Gebäude ratsam. Für einen umfassenden Schutz müssen Überspannungsableiter für alle elektrischen Leitungen eingesetzt werden, da sich hier die Überspannungen verteilen: für Strom-, Telefon-, TV-/Breitbandkabel und bei Wechselrichtern von Photovoltaikanlagen. Und das am besten so nah wie möglich am Gebäudeeintritt bzw. im Vorzählerbereich. Für empfindliche Geräte wie Fernseher, Router oder Computer gibt es zudem einen fein abgestimmten Überspannungsschutz direkt an den Geräten, um eine Funkenbildung zu vermeiden.

Resümee

Für den umfassenden Schutz gegen Brand- und Überspannungsschäden durch Blitzeinschläge ist ein Konzept aus innerem und äußerem Blitzschutz notwendig. Der innere Blitzschutz ist ab dem 15. Dezember 2018 auch für neue oder aktualisierte Anlagen in Privathäusern Pflicht. Empfehlenswert sind diese Richtlinien für jedes moderne Wohnhaus, denn nur so sichern Sie Ihr Zuhause mit allem technischen Komfort.